Die Hausarztpraxis Horb Dettingen ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.arztpraxis-horbdettingen.de und nicht für verlinkte Dienste.
Diese Webseite ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG teilweise vereinbar.
Die Unvereinbarkeiten und Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
b) Unverhältnismäßige Belastung
Diese Erklärung wurde erstmalig am 26.06.2025 erstellt.
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer tatsächlichen Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen durch eine durchgeführte Selbstbewertung.
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Webseite auffallen, können Sie uns diese gerne mitteilen:
Barriere melden
Sie können aber auch folgende Kontaktmöglichkeit nutzen:
Dr. Katharina Schmid
Telefon: 07472 26001
E-Mail: info@arztpraxis-horbdettingen.de
Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an die Hausarztpraxis wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls die Hausarztpraxis Horb Dettingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an den kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:
Landes-Behindertenbeauftragte Simone Fischer
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de
Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.